Unsere Ferienwohnungen liegen auf Deutschlands schönster und größter Insel. Sie können in der schönen Hafenstadt Sassnitz oder im verträumten Dorf Hagen Quartier beziehen.
Gemütliche Ferienwohnung für bis zu vier Personen mit einer Wohnfläche von ca. 54 m².
Ein gesondertes Schlafzimmer mit einem Doppelbett.
Eine Aufbettung für 2 Personen im Wohnzimmer auf einem separaten Schlafsofa ist möglich.
Separate Küche.
Sitzgelegenheiten im Garten.
Die Ferienwohnung Tina hat einen separaten ebenerdigen Eingang.
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Gemütliche Ferienwohnung für vier Personen mit einer Wohnfläche von ca. 47 bis 52 m² und zwei Schlafzimmern mit Doppelbett (Elly 1 x Doppelbett und 1 x Etagenbett).
Die Ferienwohnungen befinden sich im Erdgeschoss unseres Ferienhauses.
Die Ferienwohnungen Marie und Elly haben einen separaten ebenerdigen Eingang.
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Die gemütlichen Ferienwohnungen für zwei Personen verfügen über eine Wohnfläche von ca. 50 m², zu der jeweils ein Schlafzimmer mit einem Doppelbett gehört.
Die Ferienwohnungen befinden sich im Dachgeschoss unseres Ferienhauses.
Balkon mit Blick auf Wiesen und Wälder.
Die Ferienwohnungen Anna und Lieschen haben einen separaten Eingang mit Zugang über eine Treppe.
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Ferienwohnung | max. Belegung |
Haupsaison 24.06.2023 - 08.09.2023 |
Vor- und Nachsaison übrige Zeit |
---|---|---|---|
Antje | 2 | 117,- € erste Nacht 57,- € jede weitere Nacht | 108,- € erste Nacht 48,- € jede weitere Nacht |
Antje | 2 + 1 Aufbettung Wohnzimmer | 127,- € erste Nacht 67,- € jede weitere Nacht | 118,- € erste Nacht
58,- € jede weitere Nacht |
Tina | 2 | 130,- € erste Nacht 70,- € jede weitere Nacht | 112,- € erste Nacht 52,- € jede weitere Nacht |
Tina | 2 + 1 Aufbettung Wohnzimmer oder Kinderbett im Schlafzimmer 2 + 2 Aufbettung Wohnzimmer | 140,- € erste Nacht 80,- € jede weitere Nacht 150,- € erste Nacht 90,- € jede weitere Nacht | 122,- € erste Nacht 62- € jede weitere Nacht 132,- € erste Nacht 72,- € jede weitere Nacht |
Ferienwohnung | max. Belegung |
Haupsaison 24.06.2023 - 08.09.2023 |
Vor- und Nachsaison übrige Zeit |
---|---|---|---|
Marie EG | 4 | 130,- € erste Nacht 70,- € jede weitere Nacht | 118,- € erste Nacht 58,- € jede weitere Nacht |
Elly EG | 4 (davon 2 im Etagenbett) | 128,- € erste Nacht 68,- € jede weitere Nacht | 116,- € erste Nacht
56,- € jede weitere Nacht |
Anna DG | 2 | 117- € erste Nacht 57,- € jede weitere Nacht | 107,- € erste Nacht 47- € zweite Nacht |
Lieschen DG | 2 | 117- € erste Nacht 57,- € jede weitere Nacht | 107,- € erste Nacht 47,- € zweite Nacht |
Ulrich Bütow
Waldstrasse 1
D-18546 Sassnitz
Tel.: 038392 36372
Fax: 038392 359091
ruegen@u-buetow.de
www.topruegenurlaub.de
Verantwortlich: Ulrich Bütow
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1. Vertragsschluss
Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung/Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist, bzw. die Anzahlung geleistet wurde.
Die Ferienwohnung/das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) sowie die einmalige Bereitstellung von Bettwäsche ohne Handtücher enthalten.
Es wird Anzahlung von 15% des Gesamtpreises mindestens jedoch 50,00 € vereinbart.
Diese ist innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist bei Anreise in bar zu leisten.
3. Kaution
Auf Kaution wird verzichtet. Der Mieter haftet für schuldhaft verursachte Schäden.
4. Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise vor 15.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies mit dem Vermieter absprechen.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 09.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.
5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 60. Tag vor Beginn der Mietzeit: 10 % mindestens jedoch 25,00 € Bearbeitungspauschale
Rücktritt bis zum 40. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% danach und bei Nichterscheinen 90 %
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
Der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgußbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterläßt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist aus-geschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
10. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
11. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
12. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Geltungsbereich
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